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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

  1. Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden gelten in der nachstehenden Reihenfolge:
    a) der individuelle Inhalt des schriftlich zustandegekommenen Vertrages, bei nur einseitiger Festlegung der individuelle Inhalt unserer Auftragsbestätigung
    b) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und
    c) die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen
  2. Der Kunde, es sei denn es handelt sich nicht um einen Unternehmer, erklärt sich bei Erteilung des ersten Auftrages im Voraus damit einverstanden, dass diese AGB für diesen und auch alle weiteren Angebote, Aufträge und Verträge gelten, ohne dass sie jeweils neu vereinbart werden.
  3. Der jeweilige Vertragsinhalt, auch eventuell von diesen Bedingungen abweichende Vertragsbestimmungen, ergibt sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Soweit der Kunde im Auftragsschreiben zusätzliche Bedingungen oder Auflagen aufnimmt, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen, insbesondere soweit der Kunde seine Einkaufsbedingungen zur Grundlage dieses Vertrages machen will. Soweit diese Einkaufsbedingungen im Widerspruch zu unseren AGBs stehen, werden sie auch nicht durch unser Schweigen oder vorbehaltlose Ausführung dieses Auftrags Vertragsinhalt.
  4. Außendienstmitarbeiter und Handelsvertreter sind nicht berechtigt, Nebenabreden oder besondere Vertragsbedingungen zu vereinbaren.

 

2. Angebot

  1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande, die bei maschineller Erstellung keiner Unterschrift bedarf.
  2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht, sowie das Recht zur Rückforderung vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

 

3. Garantie

  1. Ein Jahr Vollgarantie auf ELRO Produkte, inklusive Ersatzteile, Verschleissteile, Arbeitszeit und Anfahrtskosten.

 

4. Garantiebestimmungen

  1. Montage-, Reparatur- und Gewährleistungsarbeiten werden ausschließlich durch den ELRO Werkskundendienst und ELRO Techniker erbracht.
  2. Schäden durch unsachgemässe Handhabung, falsche Bedienung und mutwillige Zerstörung sind ausgeschlossen.
  3. Ebenso Glasschäden und daraus resultierende Folgeschäden.
  4. Beginn der Garantiezeit ist spätestens 30 Tage nach Installationsdatum.

 

5. Lieferung

  1. Frachtkosten sind definiert gemäss der Auftragsbestätitung.
  2. Die notwendigen Mittel für Abladung und interne Transporte am Bestimmungsort, wie Hubstapler, Aufzüge oder Hilfspersonal, werden vom Käufer gestellt.

 

6. Liefertermin

  1. Wir behalten uns vor, bei Lieferverzögerungen die nicht vom Verkäufer verursacht werden, die Rechnung zum Zeitpunkt des oben vereinbarten Liefertermins zu stellen.

 

7. Verzögerung

  1. Wir behalten uns vor, bei Lieferverzögerungen, die nicht von ELRO verursacht werden, die Rechnung zum Zeitpunkt des oben vereinbarten Liefertermins zu stellen.
  2. Falls die Lieferung kundenseitig nicht zum bestätigten Termin engegengenommen werden kann, müssen zum vereinbarten Liefertermin die Apparate auf Kosten des Kunden eingelagert werden.

 

8. Zahlung

  1. Falls nichts anderes schriftlich vereinbart, sind folgende Zahlungsziele geltend
    a) 1/3 bei Auftragserteilung
    b) 1/3 vor Auslieferung
    c) 1/3 innerhalb 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung
  2. Es bleibt uns vorbehalten, eine abstrakte Bankgarantie einer österreichischen Bank bis in Höhe des Kaufpreises vor Auslieferung einzufordern.

 

9. Geräteeinweisung

  1. Die Geräteeinweisung ist im Gerätepreis inkludiert und beinhaltet folgende Leistungen
    a) Abgabe des Anwenderhandbuches
    b) Eine Funktionseinweisung der Geräte durch einen ELRO Servicepartner.

 

10. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises unser Eigentum.

 

11. Schlussbestimmungen / Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der AGB im übrigen nicht berührt.
  2. Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung gilt der Sitz des Auftragsnehmers, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
  3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Auftragnehmers örtlich zuständige Gericht.
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